Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nelpx GmbH für das Produkt „PeakNode“
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der SaaS-Plattform „PeakNode“ (nachfolgend „Software“ oder „PeakNode“) zwischen der Nelpx GmbH, Heininger Str. 9, 71554 Weissach im Tal (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden. (2) Das Angebot von PeakNode richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) PeakNode ist eine cloudbasierte Enterprise-Monitoring-Lösung zur Überwachung von Server-Infrastrukturen, HPC-Clustern, GPU-Nodes, Websites und Netzwerken (DNS, SSL). (2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages über das Internet als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung zur Verfügung. (3) Der Funktionsumfang der Software, die Anzahl der messbaren Monitoring-Ziele (Sensoren/Checks) sowie die Dauer der Datenaufbewahrung (Data Retention) ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs (z. B. Premium, Enterprise). (4) Der Anbieter behält sich vor, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken, sofern dies dem technischen Fortschritt dient, zwingende rechtliche Vorgaben dies erfordern oder die Änderung für den Kunden zumutbar ist und den Vertragszweck nicht gefährdet.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase (PoC)
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. (2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde nach Durchlaufen des Bestellprozesses eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhält oder der Anbieter dem Kunden den Zugang zur Software freischaltet. Bei individuellen Enterprise-Verträgen kommt der Vertrag durch die Unterzeichnung eines individuellen Angebots zustande. (3) Proof of Concept (PoC) / Testphase: Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose, zeitlich befristete Testphase (z. B. 14 Tage) einräumen. Nach Ablauf der Testphase endet das Nutzungsrecht automatisch, sofern der Kunde nicht aktiv in einen kostenpflichtigen Tarif wechselt. Es erfolgt keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement.
§ 4 Verfügbarkeit und Service Level (SLA)
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Gesamtverfügbarkeit der SaaS-Dienste von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Router-Ausgang des Rechenzentrums des Anbieters). (2) Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind:
- Geplante Wartungsarbeiten, die dem Kunden rechtzeitig (in der Regel 48 Stunden im Voraus) angekündigt wurden.
- Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf vom Anbieter nicht beeinflussbaren Umständen beruhen (Höhere Gewalt, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, DDoS-Angriffe Dritter). (3) Bei Enterprise-Kunden können abweichende SLAs und garantierte Support-Reaktionszeiten in individuellen Service Level Agreements (SLA) vereinbart werden.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen Daten (insbesondere Rechnungs- und Kontaktdaten) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. (2) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten und API-Keys streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. (3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, den bereitgestellten Lightweight-Agenten auf seiner eigenen Infrastruktur ordnungsgemäß zu installieren, zu konfigurieren und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. (4) Die Nutzung von PeakNode für illegale, missbräuchliche oder netzwerkstörende Zwecke ist untersagt. Der Kunde darf die bereitgestellte API nicht durch übermäßige, nicht vertragsgemäße Anfragen (Rate-Limit-Überschreitungen, DDoS-ähnliches Verhalten) überlasten. (5) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde gegen diese AGB verstößt oder die Infrastruktur des Anbieters gefährdet.
§ 6 Nutzungsrechte (IP) und Whitelabeling
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. (2) Das Reverse Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software oder des Agenten ist untersagt, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich gestattet (§ 69e UrhG). (3) Managed Service / Whitelabeling: Nutzt der Kunde (z. B. als MSP oder Systemhaus) einen Tarif, der explizit Whitelabeling-Funktionen und Mandantenfähigkeit umfasst, ist er berechtigt, die generierten Monitoring-Daten, Dashboards und Statusseiten in eigenem Namen an seine eigenen Endkunden weiterzuvermarkten. Die vertragliche Beziehung besteht dabei ausschließlich zwischen dem Kunden und dessen Endkunden. Eine direkte Haftung der Nelpx GmbH gegenüber den Endkunden des Kunden ist ausgeschlossen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden zu zahlende Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif und Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. (3) Der Anbieter stellt dem Kunden ordnungsgemäße Rechnungen in elektronischer Form (PDF) zur Verfügung. (4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt während der Sperrung bestehen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum (z.B. 1 Monat oder 12 Monate). (2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Ursprungslaufzeit, wenn er nicht von einer der Parteien formgerecht gekündigt wird. (3) Verträge mit monatlicher Laufzeit können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit jährlicher Laufzeit können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden. (4) Die Kündigung kann im Kunden-Dashboard (Account-Einstellungen) oder in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. (5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für mehr als zwei Monate mit der Zahlung fällig ist oder massiv gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. (6) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zur Software gesperrt. Der Anbieter ist berechtigt, die Monitoring-Daten des Kunden nach Ablauf von 30 Tagen unwiderruflich zu löschen.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter stellt die Software in dem Zustand zur Verfügung, wie sie aktuell entwickelt ist. Softwarefehler (Bugs), die die vertragsgemäße Nutzung nur unwesentlich beeinträchtigen, begründen keine Mängelansprüche. (2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. (3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt an den Anbieter gezahlten Entgelte begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. (4) Ausdrücklicher Hinweis zur Schadensprävention: PeakNode ist ein Analyse- und Alarmierungsinstrument. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Hardware des Kunden (z. B. Überhitzung von GPUs, Systemabstürze), für daraus resultierende Datenverluste oder entgangenen Gewinn. Es obliegt allein der Verantwortung des Kunden, aus den von PeakNode bereitgestellten Metriken und Alarmen rechtzeitig die notwendigen technischen oder operativen Konsequenzen zu ziehen. (5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur insoweit, als der Kunde die Daten in anwendungsadäquaten Intervallen gesichert hat, sodass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden stets in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. (2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Nutzung von PeakNode personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. IP-Adressen von Endkunden auf Statusseiten oder User-Daten im Team-Management), schließen die Parteien hierüber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV wird dem Kunden im Dashboard zur elektronischen Bestätigung bereitgestellt.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund rechtlicher, technischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen erforderlich ist. (2) Der Anbieter wird den Kunden spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail informieren. (3) Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters (Backnang/Stuttgart), sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.